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Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung
in allen familienrechtlichen, erbrechtlichen und arbeitsrechtlichen
Fragen.
Dazu gehören vor allem die sich aus Trennung
und Scheidung ergebenden Folgen wie:
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Probleme des Sorge- und Umgangsrechts |
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Unterhaltsansprüche für das Getrenntleben
und den Fall der Scheidung |
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Güterrechtliche Ansprüche und Vermögens-
auseinandersetzung |
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Ansprüche betreffend die eheliche Wohnung
und den Hausrat. |
Wir befassen uns auch mit Streitigkeiten im Zusammenhang
mit der Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Die vorbeugende Beratung durch Gestaltung von Eheverträgen und anderen
Vereinbarungen bildet einen weiteren Schwerpunkt.
Im Erbrecht übernehmen wir alle anfallenden Problemfälle.
Zu dieser Tätigkeit gehören außergerichtliche Lösungen
ebenso wie gerichtliche Auseinandersetzungen.
Ein Schwerpunkt ist auch hier die Beratung sowie die Gestaltung von Verträgen
und Testamenten.
Neben dieser Spezialisierung verfügen wir auch über reichhaltige
Erfahrung im allgemeinen Zivilrecht und Handelsrecht.
Im Arbeitsrecht werden wir außergerichtlich
von Arbeitgebern wegen anstehender Personalmaßnahmen
konsultiert und beispielsweise betraut

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mit der Vorbereitung einer
Kündigung, |
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der Gestaltung von Arbeitsverträgen, |
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Anstellungsverträgen für Geschäftsführer |
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oder einer Betriebsvereinbarung. |
Zu den gleichen thematischen Gegenständen werden wir
auch für Arbeitnehmer und Betriebsräte tätig.
Wir vertreten unsere Mandanten

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in Kündigungsschutzstreitigkeiten, |
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in Lohn-und Urlaubsstreitigkeiten, |
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in Beschlussverfahren sowie |
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in Einigungsstellenverfahren. |
Wir beraten bei der Gestaltung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
unter Berücksichtigung des Arbeitslosenförderungsrechtes,
des Rentenversicherungsrechtes und des Steuerrechtes.
Prozessual übernehmen wir die Vertretung unserer Mandanten
in Urteils- und Beschlussverfahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten,
Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
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